2.4.2. Das KStA GS führte im Einspracheentscheid aus, bezüglich örtlicher Lage, Zugangsverhältnissen/Umgebung und Immissionen werde an der bisherigen Wohnlagepunktierung festgehalten. Nur die Note für die Besonnung, die Aussicht und die Orientierung werde von 8 auf 6 gesenkt. Daraus verändere sich der Normmietwert lediglich um 2 %, was nicht wesentlich sei. Deshalb sei die Wohnlagepunktierung insgesamt nicht anzupassen.