Als Schätzungsgrund wurde "Neuinstallation/Renovation/Sanierung/Modernisierung (Bestandesänderung)" angegeben. -6- Die neuen Schätzwerte ergaben sich unter anderem aus der Erhöhung der Raumeinheiten (RE) von 7.2 RE auf 8.2 RE sowie aus der sich aus dem Wechsel von Fremdnutzung zu Eigennutzung ergebenden Senkung des Toleranzfaktors von 0.9 auf 0.8. Gegen diese Verfügung erhob die Rekurrentin Einsprache.