Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA GS beantragt die Abweisung des Rekurses. 8. A._____ hat keine Replik erstattet. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt R._____ und beim KStA GS vorgenommen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat am tt.mm. 2025 einen Augenschein mit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom tt.mm. 2025 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: