5. Mit Entscheid vom 3. November 2023 hiess das KStA GS die Einsprache teilweise gut. Der Eigenmietwert wurde auf CHF 15'813.00 und der Vermögenssteuerwert per 2021 auf CHF 398'000.00 festgesetzt. 6. Den Einspracheentscheid vom 3. November 2023 (Zustellung am 13. November 2023) hat A._____ mit Rekurs vom 9. Dezember 2023 -3- (Postaufgabe am 11. Dezember 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterzogen mit folgenden Anträgen: " 1. Der Einspracheentscheid sei aufzuheben, die Schätzungswerte seien neu festzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."