1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. Soweit der Vertreter des Rekurrenten eine Herabsetzung des für die direkte Bundessteuer massgebenden steuerbaren Einkommens von CHF 189'154.00 auf CHF 172'481.00 beantragt, ist darauf nicht einzutreten, weil die direkte Bundessteuer nicht Gegenstand des angefochtenen Einspracheentscheides bildet.