"Löschung des Mietwertes von Fr. 17'860 (bzw. Bund; Fr. 20'842) inkl. pauschale Liegenschaftsunterhaltskosten von Fr. 3'572 (bzw. Bund Fr. 4'169); das steuerbare Einkommen beträgt dann neu Fr. 172'181 statt Fr. 186'469 (Kanton/Gemeinde) bzw. Fr. 172'481 statt Fr. 189'154 (Bund)." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Abteilung Steuern der Gemeinde R._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 6. Der Vertreter von A._____ hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: