1. Mit Verfügung vom 22. September 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 186'400.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 652'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden für die Liegenschaft Q-Strasse 19, R._____, ein Eigenmietwert von CHF 17'860.00 und pauschale Unterhaltskosten von CHF 3'572.00 berücksichtigt. 2. Gegen die Verfügung vom 22. September 2023 erhob der Vertreter von A._____ mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: