1. Auf den Antrag betreffend Herabsetzung des Eigenmietwerts für die Steuerperiode 2020 wird nicht eingetreten. 2. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 33'900.00 festgesetzt. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung