Unsere Familie ist in die Liegenschaft eingezogen, als sie noch nicht komplett fertig renoviert war. Beim Einzug am 31. März/1. April 2020 waren beispielsweise das Badezimmer und ein weiteres Zimmer im EG sowie die Fassade noch nicht renoviert, was die Liegenschaft trotzdem bewohnbar machte. Wir möchten damit betonen, dass uns bewusst ist, dass nicht jeder Mangel ausreicht, um eine Liegenschaft als unbewohnbar einzustufen. In unserem Fall war sie aber klar nicht bewohnbar."