Die Steuerkommission schreibt in ihrem Entscheid vom 25. Oktober 2023, dass die Arbeiten sukzessive durchgeführt worden seien und dass sie aufgrund der eingereichten Abrechnungen des Liegenschaftsunterhalts davon ausgehe, dass zuerst die Einliegerwohnung fertiggestellt worden sei. Dies macht die Steuerkommission daran fest, dass diese Wohnung bereits per 01.02.2020 vermietet wurde. Nach Ansicht der Steuerkommission war der Rest der Liegenschaft während der Renovation der Einliegerwohnung bewohnbar. Auf den beigelegten Fotos mit jeweiligem Datum ist ersichtlich, dass das nicht so war (siehe Beilage 6, Montage Küche Einliegerwohnung und Küche Fam. A._____ & B._____).