Im Jahr 2020 wurde fortlaufend Material hauptsächlich Sanitärmaterial angeschafft). Die meisten Arbeiten wurden von den Eigentümern selber ausgeführt. Aus den eingereichten Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass Räume über einen längeren Zeitraum nicht beheizt waren oder das Wasser für einen längeren Zeitraum abgestellt war. Die Kündigung des Mietvertrages zum 31.03.2020 und der Umzug in das Einfamilienhaus per 01.04.2020 ist nicht aufgrund objektiver Tatbestände erfolgt, da sich die Renovation ab dem Zuzug noch um mindesten einen Zeitraum von 1 ¾ Jahr erstreckte."