Die restlichen Zimmer waren in dieser Zeit bewohnbar. Die Dauer der Renovation ist ein Indiz dafür, dass die Renovation sukzessive durchgeführt wurde. Aus den Aufstellungen zum Liegenschaftsunterhalt ist dies zusätzlich ersichtlich. Im Jahr 2019 waren grosse Positionen der Ersatz von Fenster und Türen, die Küche der vermieteten Wohnung und die Flachdachsanierung. Diese Renovationsarbeiten schliessen eine Eigennutzung nicht aus. Auch kann keine Reduktion des Eigenmietwertes für die vermietete Wohnung gewährt werden, da diese Zimmer nicht im Eigenmietwert erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde fortlaufend Material hauptsächlich Sanitärmaterial angeschafft).