"Die Einsprecher berufen sich auf den Umstand der objektiven Unbewohnbarkeit für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.03.2020, aufgrund der umfassenden Renovation. Gemäss den eingereichten Bildern im Zusammenhang mit der Prüfung des Liegenschaftsunterhaltes war das Haus im Zeitpunkt des Kaufes eindeutig bewohnbar. Die Renovationsarbeiten erstreckten sich gesamthaft über einen Zeitraum von rund 2 Jahren. Unter anderem wurde eine Einliegerwohnung eingebaut, welche ab 01.02.2020 bereits vermietet wurde. Demnach wurden zuerst diese Arbeiten ausgeführt. Die restlichen Zimmer waren in dieser Zeit bewohnbar.