3. 3.1. Die Rekurrenten beantragen ausserdem, dass der Eigenmietwert ihrer Liegenschaft in Q._____ für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2019 auf CHF 0.00 herabzusetzen sei. 3.2. 3.2.1. Bei der Einkommenssteuer ist der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen steuerbar, soweit sie der steuerpflichtigen Person auf Grund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen (§ 30 Abs. 1 lit. b StG; Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [StHG]).