klaration des Rekurrenten auf dem Umstand basiert, dass er die Alimente seiner ehemaligen Ehefrau überwies. Steuerrechtlich entscheidend ist jedoch, dass die Alimente für den Lebensunterhalt seiner Kinder bestimmt waren. Im Vergleich zur Steuerkommission R._____ wird also eine Umqualifikation vorgenommen. Dies hat aber keinen Einfluss auf das steuerbare Einkommen, weil sowohl Unterhaltsbeiträge für die ehemalige Ehefrau als auch für die minderjährigen Kinder abziehbar sind. Ein über die von der Vorinstanz abgezogenen CHF 9'500.00 hinausgehender Abzug kann jedoch mangels Zahlungsbelegen nicht gewährt werden.