4.3.5. Aufgrund der Selbstdeklaration der ehemaligen Ehefrau des Rekurrenten und der Angaben des Rekurrenten, dass er vollumfänglich für die Kosten der Kinder aufgekommen sei, kommt das Spezialverwaltungsgericht zum Schluss, dass es sich bei den CHF 9'500.00 um "Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder" handelt, obwohl er gemäss dem Formular vom 20. Juni 2018, auf welchem die vorinstanzliche Beurteilung basiert (vgl. Einspracheentscheid), monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 1'000.00 an die getrennt lebende Ehefrau und keine Alimente an die minderjährigen Kinder geltend macht. Es ist nämlich davon auszugehen, dass diese De-