8. Mit den Schreiben vom 27. Juni 2024 und vom 2. Juli 2024 wurde A._____ auf die drohende Verschlechterung (reformatio in peius) hingewiesen und ihm die Gelegenheit eingeräumt, den Rekurs zurückzuziehen. Innert den angesetzten Fristen ist kein Rückzug eingegangen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2018. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Ehe zwischen dem Rekurrenten und B._____ wurde mit dem Entscheid des Bezirksgerichts E._____ vom tt.mm. 2018 geschieden. Dieser enthält die folgende Regelung: