"Abzug von Kinderabzügen und Alimenten im Scheidungsjahr nach Gesetz: Stichtag oder pro Rata. Die Kinder sind zu keinem Zeitpunkt 'verschwunden'." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission R._____ beantragt die Abweisung des Rekurses. Das Kantonale Steueramt beantragt (versehentlich) die teilweise Gutheissung des Rekurses, statt dessen Abweisung (vgl. E-Mail vom 3. Juni 2024). 6. A._____ hat keine Replik erstattet. -3- 7. Mit Eingabe vom 4. Juni 2024 ist A._____ der Beweisauflage des Spezialverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2024 teilweise nachgekommen.