es seien entweder Kinderabzüge für zwei Kinder zu gewähren oder die Kinderalimente von monatlich CHF 2'000.00 zum Abzug zuzulassen. 3. Mit Entscheid vom 17. Oktober 2023 reduzierte die Steuerkommission R._____ das steuerbare Einkommen auf CHF 89'400.00 zum Satz von CHF 90'600.00, indem sie neu für die beiden Kinder einen Unterstützungsabzug von je CHF 2'400.00 gewährt. 4. Den Einspracheentscheid vom 17. Oktober 2023 (Zustellung am 24. November 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 30. November 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den folgenden Antrag: