1. Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 94'200.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 95'400.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 263'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 281'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden die geltend gemachten Kinderabzüge von CHF 18'000.00 gestrichen und die deklarierten "Unterhaltsbeiträge an Ehegatten" von CHF 10'700.00 auf CHF 9'500.00 korrigiert. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Januar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 3. Februar 2023 Einsprache und beantragte,