IV.6. des Kaufvertrags). Der Kaufvertrag enthält hingegen keine Hinweise, dass die beiden Projektstudien mitveräussert wurden bzw. im Kaufpreis von CHF 876'000.00 enthalten sind. Vielmehr geht aus dem Kaufvertrag (Ziffer. III.1. und 8.) explizit hervor, dass sich der Kaufpreis auf erschlossenes Bauland von CHF 500.00 / m2 (1'752 m2 x CHF 500.00) bezieht. Die beiden Projektstudien wurden somit nicht an die erwerbenden Personen mitveräussert bzw. sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die Kosten für die Projektstudien sind deshalb nicht als Aufwendungen anrechenbar. 5.5. Der Rekurs ist demnach in diesem Punkt abzuweisen. -9-