5.4.2. Die Rekurrenten haben selber kein Bauprojekt ausgeführt, sondern ein solches mitveräussert. Im Kaufvertrag vom 23. Dezember 2021 ist nämlich ein Bauprojekt explizit erwähnt, allerdings nicht die Projektstudien der H._____ AG und von I._____, sondern jenes der J._____ AG, für welches bei Abschluss des Kaufvertrags eine rechtskräftige Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus vorlag. Für das Bauprojekt der J._____ AG wurde, zusätzlich zum Kaufpreis von CHF 876'000.00 für das Bauland, eine weitere Entschädigung geleistet (vgl. Ziff. IV.6. des Kaufvertrags).