Dementsprechend konnte die Vorinstanz den Gesamterwerbspreis von CHF 547'000.00 nicht auf die Flächen der verbliebenen Parzelle bbb (473 m2; hauptsächlich Hecke) sowie der Parzelle ccc (1'752 m2; Bauland) aufteilen. Bei ihrem Vorgehen lässt die Vorinstanz schliesslich auch den anteilsmässigen Erwerbspreis für die Parzelle ddd (779 m2; Wiesland) unberücksichtigt. 4.8. Der Erwerbspreis beträgt somit CHF 503'580.00. Demzufolge ist der Rekurs in diesem Punkt teilweise gutzuheissen.