4.5. G._____ liess im Hinblick auf den beabsichtigten Verkauf der Parzelle bbb durch die Erbengemeinschaft von C._____ eine Verkehrswertschätzung von F._____, [...], erstellen. In dieser Schätzung vom 14. Juli 2010 wird ausgeführt, dass die Parzelle total 30.04 Aren messe. Ca. 18.5 Aren seien der Bauzone W2 zugeordnet, ca. 7.7 Aren befänden sich in der Landwirtschaftszone und ca. 3.84 Aren seien als Hecke (Felswand) eingetragen. Das Gutachten kommt auf folgenden Verkehrswert: Bauland (1'850 m2 x CHF 329.00 / m2) CHF 609'000.00 Geschätzte Abbruchkosten best. Gebäude CHF -76'902.00 Wiesland (770 m2 x CHF 20.00 / m2) CHF 15'400.00