dass die zwei Architekturbüros für Projektstudien bezahlten Pauschalentschädigungen von je CHF 7'000.00 als zusätzliche Aufwendungen von CHF 14'000.00 zu berücksichtigen seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3- 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: