1. Mit Verfügung vom 20. April 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ und B._____ für einen im Jahr 2021 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 407'696.00 bei einer Besitzesdauer von 11 Jahren und einem Steuersatz von 20 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 81'539.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 876'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 430'716.00 sowie Aufwendungen von CHF 37'588.00 zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 20. April 2023 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 1. Mai 2023 Einsprache und beantragten sinngemäss, dass von einem Erwerbspreis von CHF 576'408.00 (1'752 m 2 x CHF 329.00 / m2) auszugehen sei;