3. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 400.00, der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 680.00, zu 50 % mit CHF 340.00 zu bezahlen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 500.00 (inkl. 8.1 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: der Vertreter der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt V._____ Rechtsmittelbelehrung