9. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Die Steuerkommission V._____ hat eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. 10. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt die Rekurrentin gemessen an ihren Anträgen zu 50 %. Sie hat daher 50% der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).