kollierung von Behandlungen vor Ort am Behandlungstag erledigen kann. Hingegen ist nicht davon auszugehen, dass die Rekurrentin an ausgelasteten Arbeitstagen in den Kliniken immer sämtliche administrativen Tätigkeiten bzw. die Aufsicht und Kontrolle der durch die Software durchgeführten Arbeitsschritte erledigen kann. Es ist vielmehr sehr wahrscheinlich, dass diese Arbeiten durch die Rekurrentin jeweils mindestens teilweise am Freitag im Homeoffice erledigt werden. Nicht bestritten ist, dass die Rekurrentin jeweils die Buchhaltung der EU G._____ sowie MWST- Abrechnungen von ihrem Büro am Wohnort aus erledigt.