Obschon nachvollziehbar ist, dass für alle diese Tätigkeiten Software existiert, welche Teilschritte dieser Arbeiten übernehmen kann, brauchen solche EDV-gesteuerten Abläufe nach allgemeiner Lebenserfahrung zumindest eine menschliche Aufsicht und Kontrolle. So ist das Vorbringen der Rekurrentin, wonach sie eine Software nutzt, welche automatisiert viele Aufgaben für die Rekurrentin übernimmt, glaubwürdig. Jedoch ist zu beachten, dass die Aufsicht und Kontrolle der durch die Software übernommenen Arbeitsschritte – was als administrative Tätigkeit anzusehen ist – ebenfalls Zeit beansprucht. Auch ist nachvollziehbar, dass die Rekurrentin als erfahrene Tierärztin Arbeiten wie die Proto-