(vgl. Rechnung vom 1. Juli 2019 der F._____ AG an die Rekurrentin). Den Hauptteil der Tätigkeiten, welche im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit als selbständige Augentierärztin (Belegärztin) stehen, erledigt die Rekurrentin jedoch selbst. Darunter fallen nebst den medizinischen Tätigkeiten auch administrative Tätigkeiten, wie die Protokollierung von Behandlungen, die Erstellung von Berichten, die Beantwortung von Rückfragen von Tierhaltern bzw. von zuweisenden Tierärzten, die Rechnungsstellung, die Aufsicht über Zahlungseingänge, das Mahnwesen, die laufende Buchführung und der Jahresabschluss.