7.2. Die bei einer interkantonalen Steuerausscheidung ermittelte Quote kann zu einem Ergebnis führen, welches für die Tätigkeit der Zentralleitung und deren Einfluss auf das Geschäftsergebnis zu wenig Rechnung trägt, weil die Bedeutung des Hauptsitzes für das Gesamtunternehmen in der rechnerisch ermittelten Quote zu wenig zum Ausdruck kommt. Um in diesen Fällen einen Ausgleich zu schaffen, ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dem Hauptsitz vorweg ein Vorausanteil (Präzipuum) am Gesamtgewinn zur Besteuerung zuzuweisen.