Auch habe die Rekurrentin nie die Aussage gemacht, dass sie die administrativen Arbeiten im extra hierfür eingerichteten Büro daheim erledige. Eine entsprechende Aussage könne gar nicht stimmen, da das Büro und dessen Einrichtung bereits vor dem Zuzug der Rekurrentin in die Liegenschaft ihres Lebenspartners bestanden hätten.