In beiden Kliniken sei keine Miete für administrative Arbeitsplätze vorgesehen. Unter Berücksichtigung, dass die Rekurrentin ihre Fachvorträge und Publikationen, welche zweifelsfrei ihrer selbständiger Erwerbstätigkeit dienten, ebenfalls in ihrem Büro daheim erstelle, könne nicht mehr daran gezweifelt werden, dass ein Vorausanteil von 20 % zu Gunsten des Kantons Aargau gerechtfertigt sei. -8-