3.3.2. Das Gemeindesteueramt V._____ führte in seiner Vernehmlassung aus, die Rekurrentin habe gegenüber der Revisorin des KStA geäussert, dass der Freitag in erster Linie für administrative Tätigkeiten reserviert sei, welche im extra dafür eingerichteten Büro daheim ausgeführt worden seien. Weiter wurde ausgeführt, da die Rekurrentin sehr respektable Umsätze an vier Tagen in der Woche generiere, sei nicht davon auszugehen, dass der Hauptteil der administrativen Tätigkeiten jeweils vor Ort in den Kliniken erledigt worden sei. Die Rekurrentin dürfte sich an den Kliniktagen hauptsächlich der tierärztlichen Aufgabe und nicht administrativen Arbeiten gewidmet haben.