3.3. 3.3.1. Mit Rekurs liess die Rekurrentin einen vollständigen Verzicht eines Vorausanteils beantragen. Da die Rekurrentin in beiden Kliniken rund die Hälfte ihrer Einnahmen erziele, führe die Aufteilung des Gewinnes nach dem Umsatz zu einem sachgerechten Ergebnis. Es lägen keine besonderen Verhältnisse vor, die einen Vorausanteil rechtfertigen würden. Im Gegenteil: Im Homeoffice erledige die Rekurrentin nur Buchhaltungsarbeiten und die MWST-Abrechnungen. Diese Tätigkeiten kämen für ihre Praxistätigkeit und für die Gewinnerzielung der EU G._____ nur untergeordnete Bedeutung zu. Es sei nicht angezeigt, diesen untergeordneten Tätigkeiten mit einem Vorausanteil Rechnung zu tragen.