2.2. Die Rekurrentin ist als [...] selbständig erwerbend. 2019 führte sie ihre selbständige Erwerbstätigkeit an zwei Geschäftsorten aus. An zwei Tagen (Dienstag und Mittwoch) war sie in der F._____ in S._____ (F._____ AG) und an zwei Tagen (Montag und Donnerstag) in der E._____ in U._____ (E._____) tätig. 2.3. Beide Tätigkeiten wurden von der Rekurrentin in einer Buchhaltung – jedoch getrennt nach Geschäftsort – abgerechnet. 2019 generierte sie in beiden Tierkliniken vergleichbare Umsätze: Umsatz F._____ AG CHF Umsatz E._____ CHF