3. Mit Entscheid vom 29. September 2023 hiess die Steuerkommission V._____ die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 120'230.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 204'300.00) reduziert. Dabei wurde die Einsprache in Bezug auf den Vorausanteil abgewiesen. 4. Den Einspracheentscheid vom 29. September 2023 (Zustellung am 24. Oktober 2023) liess A._____ mit Rekurs vom 21. November 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie liess folgende Anträge stellen: