4.12.4. Im Weiteren wird im Rekurs ausgeführt, dass G._____, die Lebenspartnerin des Rekurrenten im Jahre 2019, Letzteren oftmals zu den Treffen mit B._____ begleitet habe, an diesen jedoch nicht anwesend gewesen sei. Sie habe mitbekommen, dass der Rekurrent nach diesen Treffen jeweils über grössere Bargeldbeträge verfügt habe, die er zuvor nicht gehabt habe.