4.6. 4.6.1. Der Vertreter führt aus, dass der Rekurrent keine Möglichkeit habe, Bankbelege von B._____ beizubringen, da er über keine Vollmachten zu deren Bankkonten verfüge. Zudem gehe der Rekurrent davon aus, dass B._____ einen Teil des ihm geschenkten Bargeldes in einem Tresor bzw. Bankschliessfach aufbewahrt habe.