"Mit Schreiben vom 10.08.2022 verlangte das Gemeindesteueramt folgende Aktenergänzung zur Einsprache: - Lückenloser Geldfluss-Nachweis: - Nachweis des Bargeldbezugs, Bankabhebung des Geldes durch Frau B._____ - Zollbescheinigungen über Ausfuhr/Einfuhr des Bargeldes - Nachweis des Tausches, Geldwechsels von EUR in CHF Am 24.08.2022 beantwortete der Vertreter, Herr Dr. Schwitter, die Aktenergänzung. Er ging auf die einzelnen Positionen ein. Es wurden jedoch keine der verlangten Nachweise konkret erbracht."