2.4.4. Aus Transaktionsbelegen geht hervor, dass B._____ am 22. Januar 2020 EUR 29'975.00 (Referenz: Schenkung) und am 12. November 2020 EUR 20'000.00 (Referenz: bekannt) auf das Konto des Rekurrenten bei der E._____ überwies (Einsprachebeilagen 5 und 6). 2.5. 2.5.1. Mit Schreiben vom 10. August 2022 ("Aktenergänzungen zur Beurteilung Ihrer Einsprache") forderte die Vorinstanz den Rekurrenten auf, folgende Unterlagen betreffend den lückenlosen Geldfluss-Nachweis einzureichen: