• CHF 25'000 im Februar 2019 in Q._____ • EUR 9'500 im April 2019 in K._____ • EUR 9'600 im Juni 2019 in K._____ • CHF 10'000 im August in Q._____ • CHF 53'200 im September 2019 in Q._____ Meine obgenannten Barzahlungen an A._____ privat erfolgten bedingungsfrei, ohne jegliche Verpflichtung meinerseits sowie ohne er- -6- brachte oder erwartete Gegenleistung von A._____. Dies zur Unterstützung von dessen Tätigkeit, insbesondere beim Verfassen seiner neuen Bücher und der Finanzierung der dabei benötigten administrativen Hilfskräfte. (…)"