2. Die Schenkung wird vollzogen mit der Übergabe im September 2019 in Bar vorgenannten Betrags an die beschenkte Partei. 3. Die vorgenannte Schenkung ist weder mit Bedingungen noch mit Auflagen verknüpft. 4. Diese Schenkungsvereinbarung wird im Doppel ausgefertigt und unterzeichnet, mit je einem Exemplar für beide Vertragsparteien. (…)" 2.4. 2.4.1. Zusammen mit der Einsprache reichte der Vertreter des Rekurrenten (nachfolgend: Vertreter) die nachgenannten Unterlagen ein: 2.4.2. Am tt.mm.2022 unterzeichnete B._____ eine "Bestätigung für die schweizerischen Steuerbehörden" mit folgendem Inhalt: "(…)