"1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 29. November 2022 der Steuerkommission Q._____ aufzuheben und die definitive Steuerveranlagung für das Jahr 2019 dahingehend abzuändern, dass die dem Rekurrenten A._____ im Verlaufe des Jahres 2019 aus dem Vermögen von Frau B._____ unentgeltlich zugewendeten Bargeld-Zahlungen im Wert von insgesamt CHF 106'500.00 nicht als steuerbares Einkommen aufgerechnet werden und festzustellen, dass dieser Vermögensanfall als Schenkung nicht der Einkommensteuer unterworfen ist. 2. Es sei dem Rekurrenten eine angemessene Parteientschädigung gemäss Anwaltstarif zuzusprechen.