1. Mit Verfügung vom 24. Juni 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 160'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde eine Schenkung von B._____ (wohnhaft in K._____) von umgerechnet CHF 109'022.00 (EUR 98'000.00) als Einkommen aufgerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Juni 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 22. Juli 2022 Einsprache erheben und folgendes Begehren stellen: