4.3.6. Nach dem Gesagten kann die Invaliditätsentschädigung von CHF 300'000.00 nicht einer Integritätsentschädigung oder Genugtuung gleichgesetzt werden. Vielmehr handelt es sich um eine pauschale Abgeltung für die bleibenden, durch den Unfall ausgelösten körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Rekurrenten. Eine Besteuerung - 12 -