Hierbei handle es sich um ein Erwerbsersatzeinkommen. Schon daher ergebe sich aus dem konkreten Versicherungsvertrag, dass das in der E._____ versicherte Invaliditätskapital bei Unfall nicht einem Ausgleich für eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit entspreche. Vielmehr stelle es ein finanzielles Pflaster für die sozialen, emotionalen und privaten Herausforderungen dar, die mit einer entsprechenden Behinderung einhergingen. Wie ausgeführt, kann offenbleiben, ob es sich bei der Kapitalzahlung der E._____ um Ersatz für entgangenes Erwerbseinkommen handelt (E. 3.5.2.). Im Weiteren ist rechtlich nicht von Bedeutung, dass Kindern der - 11 -