4.3.3. Der Vertreter bringt weiter vor, dass private Unfall-Kapitalversicherungen für Kinder gerade deshalb abgeschlossen würden, weil ihnen der Versicherungsschutz für die Integritätsentschädigung nach Art. 24 UVG, welche die SUVA Erwachsenen ausrichte, fehle. Für den Erwerbsausfall bestehe sodann von Geburt an ein Anspruch auf eine Invalidenrente der Invalidenversicherung. Eine solche habe der Rekurrent vorliegend auch erhalten. Hierbei handle es sich um ein Erwerbsersatzeinkommen.