Eine Schädigung der Integrität besteht in einem anatomischen, funktionellen, geistigen oder psychischen Gesundheitsdefizit, welches die Lebensqualität vermindert oder die persönlichen Kontakt- und Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigt (z.B. Verlust eines Fusses, Taubheit, Paraplegie, Beeinträchtigung des Gedächtnisses oder der Konzentrationsfähigkeit, dauernde Schmerzzustände usw.). Während bei der Invaliditätsentschädigung grundsätzlich die Auswirkungen des Gesundheitsschadens auf die Erwerbstätigkeit im Zentrum stehen, geht es bei der Genugtuung und der Integritätsentschädigung ausschliesslich um eine immaterielle Beeinträchtigung der Lebensqualität.